1.) CALLÂ MUSIC
Die Idee zu Call-Music kam mir, als ich 1993 für den Radiosender NEWS 98,4 arbeitete. Für meine Beiträge brauchte ich häufig Musikstücke, die im Schallarchiv nicht verfügbar waren. Wie gerne hätte ich einfach beim Fachhandel angerufen: "Hey Leute, schickt mir doch mal kurz ´MOVIE STAR` von Harpo durch die Telefonleitung... ich mache einen Beitrag übers Kino" Der technische Abteilungsleiter der Post Niederlassung Düsseldorf schmunzelte damals über meine Idee. Er empfahl mir, ich solle besser Science Fiction Geschichten schreiben. Das Prinzip von Call-Music revolutionierte später Dank des Kompressionsformats MP3 des Fraunhofer Instituts die Musikindustrie. Ich war sicherlich nicht der einzige, der darauf wartete, dass man Musik bequem aus dem Internet beziehen kann.
2.) TRAGBARES DATENVERARBEITUNGSGERÄT
Einstein beschrieb seine Arbeit mit folgender Gleichung: 10% Inspiration und 90% Transpiration. Eine Patentanmeldung entspricht diesem Verhältnis zu hundert Prozent. Meine Erfindung (Patent Nr: 101 26 474, DPMA) betrifft eine tragbare Datenverarbeitungseinrichtung mit einer Rechnereinheit und einer Anzeigeneinheit, die mit der Rechnereinheit über eine Koppelvorrichtung verbunden und mittels dieser um eine größtmögliche Vielzahl, jedoch mehr als zwei, auswählbarer Bewegungsachsen dreh-, schwenkbar und einstellbar ist. (...).
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2007 Copyright Adrian Thomé | KingWomba Records | Adrian Thomé Musikverlag München
Ein Erfinder ist eine Person, die einmal oder ständig etwas Neues oder eine wesentliche Verbesserung im Bereich der Technik schafft, das als eine Erfindung bezeichnet werden kann.
Die drei konstitutiven Eigenschaften eines Erfinders sind, dass er a) ein Problem erkennt, b) den Willen hat, dieses Problem auf eine neue kreative technische Art und Weise zu lösen, und c) schon mindestens einmal in seinem Leben dabei erfolgreich war.
Das "Problemerkennen" ist die allerwichtigste Voraussetzung eines Erfinders, die besonders deutlich wird auf den zahlreichen Erfindermessen, auf denen für den Messebesucher teilweise sehr skurrile Erfindungen präsentiert werden, bei welcher die eigentliche erfinderische Leistung das erkennen eines bisher nicht gelösten Problems ist.
Die drei genannten konstitutiven Eigenschaften eines Erfinders werden auch beim Patent beachtet. Beim Patent reicht es, wenn der Erfinder das zu lösende Problem beschreibt und eine Lösung präsentieren kann. Als Gegenleistung für ein Schutzrecht muss die Erfindung offengelegt werden. Das bedeutet, sie muss vom Erfinder so genau beschrieben werden, dass ein Fachmann der jeweiligen Richtung in der Lage sein sollte, die Erfindung nachzuvollziehen. Diese Offenlegung war der wahre Grund für die Etablierung der Patentämter Ende des 19. Jahrhundert. Sie ermöglichte Erfindern auf den veröffentlichten Erfindungen anderer Erfinder aufzubauen und führte zu einem Technologieschub in allen Ländern, die neue Patentämter gründeten. (Quelle Wikipedia).